Urteil des AG Kiel vom 24.07.2007 – mit der Versicherung vertraglich verbundene Werkstatt ist nicht gleichwertig

Leitsatz: Der Geschädigte ist nicht verpflichtet, sich auf eine von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers vorgegebene Werkstatt verweisen zu lassen, außer, es handelt sich um eine der markengebundene Werkstatt gleichwertige Reparaturmöglichkeit. Als gleichwertig kann aber eine vertraglich mit dem Versicherer des Unfallgegners verbundene Werkstatt nicht angesehen werden. …..Der Kläger kann Ersatz der Kosten verlangen, die die … Urteil des AG Kiel vom 24.07.2007 – mit der Versicherung vertraglich verbundene Werkstatt ist nicht gleichwertig weiterlesen